Compliance

Termine
9. Dezember 2008
12. Januar 2009
10. Februar 2009
Lufthansa LHA 823212
21.11.2008
17:35
Xetra:
Änderung:
8,99 EUR
-0,06 EUR

Lufthansa Konzern

Compliance

Im September 2004 führte Lufthansa ein Compliance Programm ein. Wesentliche Bausteine des Programms bilden die Competition, Kapitalmarkt und Integrity Compliance.

 

Competition Compliance

Die Competition Compliance dient dazu, Mitarbeiter mit den einschlägigen Vorschriften des Kartellrechts vertraut zu machen, um auf diese Weise kartellrechtliche Risiken für Lufthansa zu minimieren bzw. auszuschließen.

 

Kapitalmarkt Compliance

Die Kapitalmarkt Compliance hat zum Ziel, Mitarbeitern einen Überblick über die geltenden kapitalmarktrechlichen Vorschriften zu verschaffen, z.B. zum Insiderrecht oder zur Ad-hoc-Publizität, um sowohl Lufthansa als auch ihre Mitarbeiter vor Rechtsverstößen zu bewahren.

 
Lufthansa hat zur Sicherstellung der Umsetzung und Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften ein Compliance Office eingerichtet. Dort werden auch die Insiderverzeichnisse geführt, die sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen erfassen. Zudem prüft eine aus verschiedenen Fachbereichen zusammengesetzte Ad-hoc-Clearingstelle Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz.
 
Integrity Compliance
Damit dokumentiert Lufthansa ihre grundsätzliche Einstellung zu rechtskonformen Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Die Verpflichtung der Lufthansa und ihrer Mitarbeiter zu korruptionsfreiem und ethischem Verhalten ergibt sich aus geltendem Recht, den Compliance Richtlinien und Lufthansa Mitgliedschaften in entsprechenden nationalen und internationalen Organisationen.

 



Investor Day 2008
3. Zwischenbericht 2008
Geschäftsbericht 2007
Hauptversammmlung 2008
Aktionärsstruktur und Eintragung ins Aktienregister
Am 30. September 2008 lag der Anteil deutscher Aktionäre der Lufthansa bei 77,4 Prozent. Das Luftverkehrsnachweissicherungs-gesetz (LuftNaSiG) erfordert zur Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse den mehrheitlich deutschen Anteilsbesitz. Für den Nachweis sind erweiterte Informationen für die Eintragung ins Aktienregister erforderlich. Nur eingetragene Aktionäre sind zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte berechtigt.