Aktionärsstruktur und Eintragung ins Aktienregister
Am 30. September 2008 lag der Anteil deutscher Aktionäre der Lufthansa bei 77,4 Prozent. Das Luftverkehrsnachweissicherungs-gesetz (LuftNaSiG) erfordert zur Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse den mehrheitlich deutschen Anteilsbesitz. Für den Nachweis sind erweiterte Informationen für die Eintragung ins Aktienregister erforderlich. Nur eingetragene Aktionäre sind zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte berechtigt.